Lexikon

DAC-Liste

Beschreibung des Begriffes:

Die so genannte DAC-Liste führt alle Staaten auf, die aufgrund ihres geringen oder mittleren Pro-Kopf-Einkommens in den Förderrahmen der Entwicklungszusammenarbeit fallen. Sie wird vom Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee, DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development, OECD) veröffentlicht und alle drei Jahre überprüft. Die Datengrundlage bilden die jeweils aktuelle Einkommensstatistik der Weltbank.

Auf Grundlage der Liste und weiterer Kriterien, die das Development Assistence Committee festlegt, wird entschieden, ob Fördergelder im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden können bzw. welche Projekte in welchen Ländern mit Mitteln aus dem Entwicklungs-Etat gefördert werden dürfen. Deutschland hat sich verpflichtet, ab 2015 0,7% seines Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit auszugeben.