Lexikon

Zivilgesellschaft

Beschreibung des Begriffes:

Der Begriff Zivilgesellschaft beschreibt den „dritten Sektor“, also einen Bereich innerhalb der Gesellschaft, der neben Wirtschaft und Politik angesiedelt ist. Die Zivilgesellschaft ist die Welt der privaten Initiativen, der Vereine, der Verbände und sozialen Bewegungen. Zum Spektrum der Zivilgesellschaft gehören alle Aktivitäten, die nicht profitorientiert und nicht abhängig von parteipolitischen Interessen sind. Das sind insbesondere Nichtregierungsorgansiationen.

Die Zivilgesellschaft hat eine normative Dimension. Dies bedeutet, dass sie sich für ein gutes und gerechtes Zusammenleben in der Demokratie engagiert und kritisch gegenüber politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen auftritt. Sie fördert den öffentlichen Diskurs sowie den Austausch gegensätzlicher Standpunkte und trägt damit wesentlich zu einer aufgeklärten Gesellschaft bei.